Dr. Bernd Hoffmann

Kieferorthopäde Heidelberg

Dr. Ulrike Ruschel-Hoffmann

Zahnärztin
(Schwerpunkt Kieferorthopädie)

Kieferorthopäde Heidelberg

Was erwartet mich beim ersten Besuch in der kieferorthopädischen Praxis?

Wenn Sie das erste Mal einen Kieferorthopäden in Heidelberg aufsuchen, dann unterscheidet sich dies nur unwesentlich von einem Besuch beim Zahnarzt. Allerdings gibt es einen elementaren Unterschied: Während der Zahnarzt sich regelmäßig um Beschwerden und Schmerzen kümmert, die von Zahn- oder Zahnfleischerkrankungen herrühren, kümmert sich der Kieferorthopäde vielmehr um die korrekte Ausrichtung der Zähne bzw. des gesamten Zahnapparates.

Dementsprechend sind auch die Untersuchungsmethoden unterschiedlich. Der Kieferorthopäde nutzt zur Diagnosestellung und zur Beurteilung der Zahnfehlstellung in der Regel bildgebende Verfahren wie das Röntgen, um eine genaue Einschätzung vornehmen zu können. Das betrifft sowohl Kinder bzw. Jugendliche als auch erwachsene Patienten.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung in Heidelberg?

Die Kostenfragen rund um die kieferorthopädische Behandlung ist für viele Patienten von großer Bedeutung. Das ist auch wenig erstaunlich, denn oft fehlt eine Vorstellung davon, was eine Behandlung beim Kieferorthopäden in Heidelberg oder anderswo kosten kann und kosten darf. Werden Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren einer Behandlung von Zahlfehlstellungen zugeführt, dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse dafür die Kosten. Allerdings ist dies an Voraussetzungen geknüpft:

Je nach Ausprägung der Zahnfehlstellung wird eine Einstufung durch den Kieferorthopäden anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz: KIG) vorgenommen. Bei den Schweregraden 1 und 2 liegt nur eine kleine Fehlstellung vor. Die Kosten werden in diesen Fällen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Soll eine Korrektur trotzdem erfolgen, so müssen die Kosten in Eigenregie gestemmt werden.

Bei den Schweregraden 3 bis 5 liegen größere bzw. sehr große Fehlstellungen der Zähne vor. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten, wenn der Befund mindestens den Schweregrad 3 enthält. Die KIG werden wie folgt eingeteilt:

• Schweregrad 1: Die kieferorthopädische Behandlung hat lediglich ästhetische Gründe. Eine Zahnfehlstellung ist nur minimal vorliegend. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
• Schweregrad 2: Eine kieferorthopädische Behandlung ist medizinisch sinnvoll, die Zahnfehlstellung ist aber nur gering. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
• Schweregrad 3: Eine kieferorthopädische Behandlung ist medizinisch geboten, die Zahnfehlstellung ist ausgeprägt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zum 18. Lebensjahr.
• Schweregrad 4: Eine kieferorthopädische Behandlung ist dringend erforderlich, die Zahnfehlstellung ist stark ausgeprägt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zum 18. Lebensjahr.
• Schweregrad 5: Eine kieferorthopädische Behandlung ist dringend erforderlich, die Zahnfehlstellung ist extrem stark ausgeprägt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zum 18. Lebensjahr.